Detektei Paderborn

Herzlich Willkommen bei den Privat- und Wirtschaftsermittlern der R&G Detektei in Paderborn.

Die Privatdetektive und Wirtschaftsermittler der R&G Detektei Paderborn begrüßen sie auf ihren Seiten.

Zu unserem Leistungsangebot gehören unter anderem:

und vieles mehr.

 

Unsere Detektei arbeitet deutschlandweit mit mehreren Partnerdetekteien zusammen.

Hierbei setzen wir auf die Zentrale in Berlin.

Möchten Sie einen unserer Detektive beauftragen, werden Sie also zunächst mit diesem Standort verbunden.

Der Stamm unserer Detektive steht Ihnen dann mit Ermittlungsmethoden aus dem privaten und behördlichen Ermittlungswesen zur Seite.

Hier können Sie die Stützpunkte der Detektei R&G sehen. Je nach Einsatzort für die Ermittlungen werden wir mit einer Ortsansässigen Detektei zusammenarbeiten.

 

Detektei RG - Einsatzzentrale Berlin

Marzahner Str. 26
13053 Berlin

Tel: 0173 387 384 1

 

Mit über 150.000 Einwohnern ist Paderborn eine Großstadt im Osten des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 777 wurde Paderborn erstmalig Urkundlich erwähnt. Die erste Westfälische Universität wurde 1614 gegründet und später in eine Theologie Fakultät umgewandelt. Erst 1972 wurde in Paderborn eine neue Universität gegründet. Im Zuge der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen wurden die umliegenden Gemeinden eingegliedert, wodurch Paderborn seine heutigen Grenzen erhielt und zur Großstadt wurde. Eine starke Industrie verzeichnet Paderborn im Bereich von Informationstechnologien, Stromversorgungstechnologien, Fahrzeug- und Automobiltechnik, Landmaschinenherstellung,

Fahrzeuginstandhaltung für die Deutsche Bahn AG und deren Verkehrstechnik, IT-Dienstleistungen sowie der Möbelherstellung und Nahrungsmittelindustrie.

Für das Dienstleistungsunternehmen R&G Detektei Paderborn sind die Privatdetektive und Wirtschaftsermittler im Einsatzgebiet Paderborn für ihre Auftraggeber und Mandanten durch geschultes und erfahrenes Personal ein verlässlicher Partner. Ob im Bereich der Privatermittlungen oder auch der Wirtschaftsermittlungen können die Mandanten und Auftraggeber auf die Hilfe der Berufsdetektive der R&G Detektei Paderborn zählen. Vor Übernahme eines Auftrages und in einem ersten vertraulichen Gespräch ist es unabkömmlich das rechtlich berechtigte Interesse gemeinsam mit allen beteiligten heraus zu arbeiten.

Beispiel:

Ilse ist eine 82 jährige Dame die seit zwei Jahren in einem Altenheim in der Region untergebracht ist. Ihr Sohn Manfred besucht sie jeden zweiten Tag. Seit geraumer Zeit erklärt Ilse ihrem Sohn das sie den Verdacht habe das immer wieder Dinge vor allem aber Geld aus ihrem Zimmer verschwinden. Anfangs schenkte Manfred ihr keinen Glauben da seine Mutter für ihn auch ein Stück weit als Verwirrt galt. Da die alte Dame aber geistig noch sehr agil war und nur durch eine Wirbelverkrümmung körperlich stark eingeschränkt war, begann er sich nach mehrmaligen Äußerungen seiner Mutter Gedanken zu machen.

In einer ersten Konsultation mit den Privatermittlern der R&G Detektei Paderborn wurde die Zielstellung Verdacht des Diebstahls schnell heraus gearbeitet. Um den persönlichen Lebensbereich der Mutter von Manfred nicht zu verletzen war es den Detektiven untersagt Kameratechnik im Zimmer der Mutter zu installieren. Es wurden durch die Detektive mehrere Geldscheine mit künstlicher DNA und einem speziellen Diebesfallen Pulver präpariert. Dieses vorbereitete Papiergeld platzierte Manfred im Portemonnaie seiner Mutter. Nach zwei Tagen konnte Manfred mitteilen, dass eine Pflegekraft plötzlich lila Farbspuren an ihren Händen trug. Gemeinsam mit Manfred nahmen sofort zwei Ermittler Kontakt zur Heimleitung auf. Die Heimleitung zitierte nach den Schilderungen der Ermittler und Manfred die besagte Pflegekraft ins Büro. Dort wurden die Farbmarkierungen durch das Pulver der Diebstahlsicherung, und Abnahme der künstlichen DNA bei der Pflegekraft Gerichtsverwertbare Beweismittel erhoben. Als die Ermittler im Beisein der Heimleitung der Pflegekraft den Vorwurf des Diebstahls machten, gab diese auf Grund der Beweislast ihre Taten sofort zu. Ein von Manfred gemeinsam mit der Heimleitung gestellter Strafantrag führte in einem späteren Verfahren zur Verurteilung der Pflegekraft.